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Makler-Allein-Auftrag

Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.

 

Der Makler-Allein-Auftrag


Mit dem Makler-Allein-Auftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Der Makler geht eine Tätigkeitspflicht ein und muss den Auftrag aktiv und fachgerecht und unter Ausnutzung aller sich ergebender Abschlusschancen bearbeiten. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.

Risiken ohne Makler-Allein-Auftrag


Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer sehr häufig geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, wird keiner der Makler besonders motiviert sein, viel Zeit und Geld in den Auftrag zu investieren oder es kommt zwangsweise zu Mehrfachwerbung, teilweise sogar zu unterschiedlichen Preisen. Mehrfachwerbung wiederum lässt  weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen. Käufer schließen auf Unverkäuflichkeit oder einen Haken oder denken, dass Mehrfachangebote aus Verzweiflung oder einer finanziellen Notlage des Verkäufers heraus zustande kommen und hier besonders viel über den Preis verhandelt werden kann. Außerdem riskiert der mögliche Käufer, am Ende gar mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen und würde aus diesem Grunde mit großer Wahrscheinlichkeit letztendlich doch nicht kaufen.

Fazit


Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden 100% Maklerleistung zu und mit weniger sollte sich niemand zufrieden geben.

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